Die Notwendigkeit, vor dem Mähen die Wiese abzusuchen, ergibt sich aus dem allgemeinen tierschutzrechtlichen Grundsatz gem. § 1 Tierschutzgesetz (TierschG). Demnach darf kein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund getötet oder ihm aus seiner Rohheit erhebliche Leiden zugefügt werden.
Seit ein paar Jahren ist das Absuchen von Flächen mit Drohnen sehr erfolgversprechend. Der Überflug erfolgt mit Wärmebildkamera in den frühen Morgenstunden. Grund ist die über den Tag entwickelte Bodenerwärmung. Ist der Boden zu warm, kann die Wärmebildkamera die Kitze nicht mehr erkennen.
Hat man ein Kitz gefunden, werden diese oft in grünen Kisten am Waldrand abgelegt und nach dem Mähen wieder an den Ort zurückgelegt.
Wichtig ist, diese Kisten nicht zu öffnen. Immer wieder “befreien” unwissende Spaziergänger die jungen Tiere. Diese laufen das oft zurück in die Wiese und kommen dann in das Mähwerk.